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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Röhrig GmbH und Co.
 
I. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind ausschließliche Grundlage unserer Lieferungen und Leistungen an Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln; sie gelten mit Auftragsannahme durch uns auch für alle späteren Geschäfte als vereinbart. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
 
II. Angebote/Auftragserteilung
1. Unsere Angebote sind freibleibend. An die angebotenen Preise halten wir uns längstens zwei Monate bis zur Auftragserteilung gebunden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2. Ein Auftrag gilt erst dann als erteilt, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde. Die Auftragsbestätigung kann auch durch die Übersendung des Lieferscheins oder der Rechnung erfolgen.
 
III. Lieferung/Versand
1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem Lieferschein/der Rechnung. Wir haben unserer Leistungspflicht mit deren versandfertiger Bereitstellung und deren Mitteilung entsprochen; die gilt auch bei Teillieferungen. Der Empfänger hat die Ware bei Empfang auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen und uns etwaige Abweichungen unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, mitzuteilen.
2. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Auf dem Transport abhanden gekommene oder beschädigte Waren werden von uns nur gegen neue Berechnung ersetzt.
 
IV. Lieferzeit/Preise
1. Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich um denjenigen Zeitraum, in dem der Besteller seinen eigenen vertraglichen Obliegenheiten nicht entspricht, insbesondere notwendiges Material nicht bereitstellt oder Informationen nicht erteilt, insbesondere eindeutige Konstruktions- oder Fertigungsanweisungen oder –zeichnungen nicht zur Verfügung stellt. Geschieht dies trotz schriftlicher Anforderung nicht binnen einer Frist von 10 Tagen, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sofern nichts anderes vereinbart, beträgt die Lieferzeit acht Wochen nach Warenanlieferung an uns.
2. Die Preise verstehen sich netto ab Werk. Die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung hat der Besteller gesondert zu entrichten.
 
V. Zahlungsbedingungen
Unsere Forderungen sind zahlungsfällig sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Im Falle des Zahlungsverzugs schuldet der Besteller einen Verzugszins von 8 % über dem Basiszins der EZB. Gegen unsere Zahlungsansprüche kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Eine nach Vertragsabschluß beim Besteller eintretende wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse berechtigt uns ohne weitere Folgen zum Rücktritt vom Vertrag.
 
VI. Gewährleistung
Für die von uns zu vertretenden Mängel übernehmen wir - unter Ausschluss weitergehender Rechte des Bestellers - die Gewährleistung in folgendem Umfang: Für mangelhafte Bearbeitung leisten wir nach unserer Wahl kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Beanstandete Waren sind frachtfrei einzusenden. Die Rücksendung erfolgt auf unsere Kosten. Jede Gewährleistung ist ausgeschlossen, falls das vom Besteller bereitgestellte Material nicht den DIN- Normen entspricht. Der Besteller ist verpflichtet, die bearbeiteten Teile nach Lieferung zu prüfen und etwaige Mängel sofort anzuzeigen.
 
VII. Schadenersatz
Für die durch mangelhafte Bearbeitung eintretenden Folgeschaden wird unter Ausschluss weitergehender Rechte des Bestellers auf Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet. Der Schadenersatz bleibt der Höhe nach auf das 10-fache der Bearbeitungskosten des mangelhaften Teiles, höchstens jedoch auf die Höhe der Bearbeitungskosten des gesamten Auftrags, zu dem ein mangelhaftes Teil gehört, beschränkt.
 
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
2. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.
3. Dem Besteller ist die Weiterveräußerung und –verarbeitung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang erlaubt, nicht jedoch deren Verpfändung oder Sicherungsübereignung. Der Besteller tritt hiermit schon heute sämtliche etwaige Forderungen
aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an.
4. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware führt der Besteller für uns aus, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache wertanteilig zu. Entsteht in 2 der Hand des Bestellers Alleineigentum an der neuen Sache, so räumt er uns wertanteiligen Miteigentumsanteil an der neuen Sache ein; er wird diese dann insoweit unentgeltlich für uns verwahren.
5. Der Besteller ist verpflichtet, die zur Einziehung der abgetretenen Forderung erforderlichen Angaben zu machen und den Schuldnern die Abtretung auf unser Verlangen hin anzuzeigen. Er ist ferner verpflichtet, uns über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen unter Übergabe der für die Rechtsdurchsetzung notwendigen Unterlagen zu informieren.
6. Wir werden auf Anforderung des Bestellers einzelne Lieferungen, die voll bezahlt sind, freigeben, wenn die uns nach den
vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.
 
IX. Ausführung
Die Bearbeitung erfolgt auf Grund der vom Besteller gemachten Vorgaben. Dem uns übergebenem Material muss daher immer ein Lieferschein mit genauer Arbeitsanweisung beigefügt sein. Fehlen diese Angaben können Lieferverzögerungen auf Grund des Klärungsaufwandes entstehen, für die wir nicht einzustehen haben.
 
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Stuttgart; für Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das Amtsgericht Stuttgart oder Landgericht Stuttgart zuständig (Gerichtsstand Stuttgart).